PATIENTENVERFÜGUNG

Die Patientenverfügung ist eine weit verbreitete, schriftliche Anweisung, die dem Arzt Hinweise zu Art und Umfang der Behandlung erteilt, wenn der Patient einwilligungsunfähig wird. Obwohl die Patientenverfügung bereits in der Zeit vor dem Tod Anwendung findet, wird sie missverständlicherweise auch Patiententestament genannt.

Für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters, haben Patienten das Recht in persönlichen Angelegenheiten vorzusorgen. Es bieten sich dabei verschieden Möglichkeiten an: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Die Patientenverfügung ist eine individuelle, formfreie Willenserklärung einerentscheidungsfähigen Person, die in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen kann. Sie sollte Angaben zu Art und Umfang der medizinischen Behandlung in bestimmten Situationen enthalten, wenn die zu behandelnde Person einwilligungsunfähig wird. Nicht nur der behandelnde Arzt ist Adressat, sondern jeder, der an der späteren Behandlung und Betreuung teilnimmt. Sofern die Wirksamkeit der Erklärung gegeben ist und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung des Willens vorliegen, ist der in der Patientenverfügung geäußerte Wille zu beachten.

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