STERBEGELDVERSICHERUNG

Wir helfen Ihnen mit der Abwicklung der Sterbegeldversicherung. Bringen Sie einfach Ihre gesamten Unterlagen zu unserem Gespräch mit und wir kümmern uns um den Schriftverkehr mit Versicherungen und sonstigen Stellen.

GESETZLICHES STERBEGELD – EIN AUSLAUFENDES MODELL?

Mit Wirkung zum 1.1.1989 wurden durch die Gesundheitsreform die Sterbegelder der gesetzlichen Krankenversicherung auf 2.100 DM verringert. Mitversicherte Familienangehörige bekamen 1050 DM. Betrug das gesetzliche Sterbegeld seit dem  1.1.2003 noch 525 Euro wurde es ab dem 01.01.2004 komplett gestrichen.

Dadurch gewinnt die private Vorsorge eine größere Bedeutung, da die Frage geklärt werden muss, wer die späteren Kosten für beispielsweise Grabstein, Grabpflege, Zeitungsanzeige, Danksagung und Blumenschmuck übernimmt.

 

STERBEGELDVERSICHERUNGEN

Sterbegeldversicherungen können hier hilfreich sein. Sie sind keine Geldanlage, sondern eher unrentabel, haben aber den großen Vorteil, dass sie auch im Hohen Alter und ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können. Auch hier sollten Sie sich von uns beraten lassen, was das sinnvollste Vorgehen in Ihrem Fall ist.

 

VERBUNDENE LEBEN VERSICHERUNG

Eine sogenannte Verbundene Lebensversicherung können Eheleute und Lebenspartner als Bestattungsvorsorge abschließen. Stirbt eine der beiden versicherten Personen, wird ein vorher festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, während für den verbliebenen Partner die Versicherung beitragsfrei gestellt wird.

 

BERUFSGENOSSENSCHAFTEN

Der Sterbefall wird hier vom Arbeitgeber gemeldet, jedoch kann es nützlich sein, wenn Sie sich zusätzlich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Es wird gezahlt, wenn der Tod ursächlich im Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch Berufskrankheit eingetreten ist. Dazu kann eventuell eine Untersuchung von der Berufsgenossenschaft angeordnet werden.

 

PRIVATE VERSICHERUNGEN

Hier können Sie ebenfalls Ansprüche geltend Machen. Benötigt werden dazu Sterbeurkunde, Versicherungspolice und die aktuellste Überweisungsquittung. Je schneller der Antrag bei der Versicherungsgesellschaft eingeht, desto eher steht das Sterbegeld zur Verfügung. Nehmen Sie bitte aus diesem Grund bereits bei unserem ersten Gespräch alle Unterlagen mit.

 

BESCHÄDIGTEN-STERBEGELD

Beim Tode eines (Kriegs-) Beschädigten wird gemäß § 37 BVG ein Sterbegeld in dreifacher Höhe gezahlt, die ihm für den Sterbemonat zustanden (§ 30-33, 34 und 35 BVG).
Unter der Voraussetzung, dass die Bezugsberechtigten mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben sind in folgender Reihenfolge anspruchberechtigt:
Ehegatte/Ehegattin, Kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Enkel, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder.

 

GEWERKSCHAFTEN

Teilweise zahlen Gewerkschaften ebenfalls Sterbegelder. Es müssen der schriftlichen Antragsstellung die Sterbeurkunde und das Mitgliedsbuch beigefügt werden.

 

STERBEKASSE

Sinngemäß gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie bei privaten Versicherungen.