VORSORGEVOLLMACHT

Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung – können Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen.

Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Üblicherweise wird sie gegenüber dem zu Bevollmächtigen erteilt und setzt wie bei jedem Rechtsgeschäft die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraus.

Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten zu regeln, ermöglicht Ihnen eine Vorsorgevollmacht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Durch Benennung von einer oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für Sie handeln, können Sie genau festlegen, wer in welchem Aufgabenbereich welche Befugnisse erhalten soll. Es darf keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden, sofern eine gültige Vorsorgevollmacht für den bestimmten Regelungsbereich vorhanden ist.

Eine sogenannte Patientenverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Diese berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften sondern enthält vielmehr Wünsche für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde und ein Betreuer bestellt werden muss.

Eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht ist schon allein aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft notwendig. Es ist sinnvoll, die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Rat eines RechtsAnwalts oder Notars einzuholen. Eine notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht ist allerdings nur notwendig, wenn sie auch zum Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken berechtigen soll.

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